Ausbildungsbeiträge

Mindestanforderungen zur Erlangung eines Ausbildungsbeitrages der Oskar Lerch Ausbildungsstiftung (OLS)

  • Sinn und Zweck der OLS ist, Personen zu unterstützen, die keine oder nur eine unzulängliche Ausbildung haben und mittellos sind.
  • Die OLS soll es durch ihre Beiträge solchen Personen inskünftig ermöglichen, auf eigenen Beinen zu stehen, und ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können.
  • Es werden keine Unterstützungsbeiträge gewährt, wenn bereits eine Ausbildung vorliegt, die den notwendigen Lebensunterhalt ermöglicht.
  • Die Finanzierung von Masterstudiengängen oder Zweitausbildungen wird nur geprüft, wenn mit dem aktuellen Ausbildungsstand kaum Erwerbsmöglichkeiten vorhanden sind.
  • Auch werden weder Hobbies noch anderweitige Kurse für das allgemeine «Wohlbefinden» finanziert.
  • Bei Sozialhilfebezug sollen die Ausbildungskosten durch den Sozialdienst mitfinanziert werden.
  • Es werden nur Bildungskosten im engeren Sinne ausgerichtet.
  • Die Gesuchstellenden sind Schweizer Bürger*innen oder anerkannte Flüchtlinge.

Einzureichende Dokumente für Stipendiengesuche:

Damit der Stiftungsrat über die Stipendiengesuche urteilen kann, werden nachfolgend aufgeführte Informationen/Dokumente benötigt. Unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

  • Ausgefülltes und vollständiges Auftragsformular
  • Offizielle Gesuchsanfrage
  • Details zur Ausbildung (Ort, Titel, Zeitdauer, Kosten)
  • Stipendienberechnung Kanton Bern
  • Persönliches Budget
  • Persönliche Steuerveranlagung
  • Steuerveranlagung Eltern (bis 30 jährig)
  • Aufenthaltsbewilligung

Es gelten folgende Mindestanforderungen:

Freundliche Grüsse
Oskar Lerch Ausbildungsstiftung