Mindestanforderungen zur Erlangung eines Ausbildungsbeitrages der Oskar Lerch Ausbildungsstiftung (OLS)
- Sinn und Zweck der OLS ist, Personen zu unterstützen, die keine oder nur eine unzulängliche Ausbildung haben und mittellos sind.
- Die OLS soll es durch ihre Beiträge solchen Personen inskünftig ermöglichen, auf eigenen Beinen zu stehen, und ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten zu können.
- Es werden keine Unterstützungsbeiträge gewährt, wenn bereits eine Ausbildung vorliegt, die den notwendigen Lebensunterhalt ermöglicht.
- Die Finanzierung von Masterstudiengängen oder Zweitausbildungen wird nur geprüft, wenn mit dem aktuellen Ausbildungsstand kaum Erwerbsmöglichkeiten vorhanden sind.
- Auch werden weder Hobbies noch anderweitige Kurse für das allgemeine «Wohlbefinden» finanziert.
- Bei Sozialhilfebezug sollen die Ausbildungskosten durch den Sozialdienst mitfinanziert werden.
- Es werden nur Bildungskosten im engeren Sinne ausgerichtet.
- Die Gesuchstellenden sind Schweizer Bürger*innen oder anerkannte Flüchtlinge.
Einzureichende Dokumente für Stipendiengesuche:
Damit der Stiftungsrat über die Stipendiengesuche urteilen kann, werden nachfolgend aufgeführte Informationen/Dokumente benötigt. Unvollständige Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Pflichtbeilagen zu den Beitragsgesuchen
Offizielle Gesuchsanfrage (Motivationsschreiben)
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular OLS
- Lebenslauf
- Persönliches Budget
- Stipendienentscheid inkl. Berechnungsgrundlage (falls kein Stipendienentscheid vorliegt, ist die persönliche Steuerveranlagung beizulegen. Bei Gesuchstellenden bis zum dreissigsten Altersjahr ist zusätzlich die Steuererklärung der Eltern beizulegen).
- Aufenthaltsbewilligung
- Informationsunterlagen zur geplanten Ausbildung (Broschüre oder Link)
Freundliche Grüsse
Oskar Lerch Ausbildungsstiftung